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„Mit Behinderungen ist zu rechnen“ – Dossier Behinderungen der Bundeszentrale für Politische Bildung

Das neue Dossier Behinderungen der Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) bietet grundlegende Einblicke in das Leben von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Die verschiedenen Beiträge vertiefen Perspektiven der Forschung, Historie, Teilhabe und Inklusion sowie die Themen Arbeitsmarkt und Medien bis hin zu Mobilität und Wohnen.

„Behinderung ist eine komplizierte, multidimensionale und facettenreiche Sammelkategorie – soziale und kulturelle Normen haben einen großen Einfluss darauf, was als Behinderung gesehen wird. Die Barrieren in einer Gesellschaft sind ebenfalls als Merkmal der Behinderung(en) zu sehen. Sie behindern Menschen beispielsweise beim Wohnen, Arbeiten oder in ihrer Mobilität.“ (bpb)

Das Dossier Behinderungen hat sich im Mai und Juni 2023 mit Beiträgen u. a. von Lilit Grigoryan, Swantje Köbsell, Valentin Aichele, Felix Welti und Stefan Zapfel sowie weiteren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu folgenden Themen gefüllt:

  • Behinderung – was ist das eigentlich?
  • Forschung zum Thema Behinderung
  • ‚Behinderung‘ in historischer Perspektive
  • Teilhabe und Inklusion
  • Arbeitsmarkt
  • Menschen mit Behinderungen in den Medien
  • Politische Repräsentation
  • Sozialrecht und Sozialpolitik
  • UN-Behindertenrechtskonvention

In „Mit Behinderungen ist zu rechnen – ein Essay“ blickt Ottmar Miles-Paul auf die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und den Stand ihrer Umsetzung in Deutschland im Lichte der zweiten Staatenprüfung Deutschlands Ende August 2023 in Genf. Der jüngste Beitrag vom 28. August 2023 stammt von Rebecca Maskos und befasst sich mit dem Thema „Ableismus und Behindertenfeindlichkeit“.

Dossier Behinderungen

(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)

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VON: Karpa / Krauthausen / Sturm

Ausstrahlung am 27.9.2024

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Menschen mit Behinderung. Inklusion, Exklusion

Titel: Menschen mit Behinderung. Inklusion, Exklusion

Essay , 2016 , 12 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Ines Prause (Autor:in)

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Einleitend soll eine Begriffsdefinition von "Exklusion" im Kontext der Systemtheorie nach dem deutschen Soziologen und Gesellschaftstheoretiker Niklas Luhmann und dem französische Psychologen und Philosoph Paul-Michel Foucault erfolgen. Grundlegend für das Verständnis von Inklusion und Exklusion ist der Gesellschaftsbegriff. Im systemtheoretischen Kontext wird unter Gesellschaft die Gesamtheit aller Kommunikationen gefasst, auf der die Systeme (soziale Systeme) basieren. Es entsteht eine funktionale Differenz, indem die Gesamtgesellschaft in verschiedene funktional ausdifferenzierte Systeme gegliedert ist. Individuen gehören in diesem Verständnis unterschiedlichen sozialen Systemen an, anhängig von ihren verschiedenen sozialen Rollen. Die Differenzierung geht einher mit dem Wandel von der Art und Weise wie sich Gesellschaft selbst beobachtet und beschreibt. Durch funktionale Differenzierung kommt es zur Vervielfältigung der Perspektive und eine einheitliche Repräsentative der Gesellschaft als ganze wird möglich. Im Vergleich zur vorherigen segementären Gesellschaft charakterisiert sich die funktional differenzierte Gesellschaft durch ein schwaches Kollektivbewusstsein und ausgeprägten Individualismus, es kommt vermehrt zu organischer Solidarität und es entwickelt sich ein estitutives Recht (bsp. Zivilrecht) das ausgleichen wirkt und nicht mehr repressiv.

Exklusion in der modernen Gesellschaft, konkretisiert am Beispiel von Menschen mit Behinderung - Ein Essay

Einleitend soil eine Begriffsdefinition von „Exklusion“ im Kontext der Systemtheorie nach dem deutschen Soziologen und Gesellschaftstheoretiker Niklas Luhmann (* 8. Dezember 1927 f 6. November 1998) und dem franzosische Psychologen und Philosoph Paul-Michel Foucault (*15.Oktober 1926 f 25. Juni 1984) erfolgen.

Grundlegend fur das Verstandnis von Inklusion und Exklusion ist der Gesellschaftsbegriff. Im systemtheoretischen Kontext wird unter Gesellschaft die Gesamtheit aller Kommunikationen gefasst, auf der die Systeme (soziale Systeme) basieren.

Es entsteht eine funktionale Differenz, indem die Gesamtgesellschaft in verschiedene funktional ausdifferenzierte Systeme gegliedert ist. 1

Individuen gehoren in diesem Verstandnis unterschiedlichen sozialen Systemen an, anhangig von ihren verschiedenen sozialen Rollen. Die Differenzierung geht einher mit dem Wandel von der Art und Weise wie sich Gesellschaft selbst beobachtet und beschreibt. Durch funktionale Differenzierung kommt es zur Vervielfaltigung der Perspektive und eine einheitliche Reprasentative der Gesellschaft als ganze wird moglich. 2

Im Vergleich zur vorherigen segementaren Gesellschaft charakterisiert sich die funktional differenzierte Gesellschaft durch ein schwaches Kollektivbewusstsein und ausgepragten Individualismus, es kommt vermehrt zu organischer Solidaritat und es entwickelt sich ein estitutives Recht (bsp. Zivilrecht) das ausgleichen wirkt und nicht mehr repressiv. 3

Foucault beschreibt dieses in seinen Werken, indem er das Entstehen einer Disziplinarmacht skizziert beispielsweise ausgeubt im sogenannte Panoptikum. 4 Gleichzeitig definiert er den Begriff der Governmentalitat. Dieser impliziert eine Selbstregulierung der Gesellschaft in dem die Machtausubung auf die Bevolkerung sich weiterentwickelt, hin zu einer „Biopolitik“ (Foucault 1977), die Mithilfe strenger Disziplinartechniken versucht, den offentlichen Raum zu kontrollieren. 5

Zudem gibt es nach Foucault drei AusschlieBungskriterien.

Diese werden charakterisiert durch das verbotene Wort, den Willen zur Wahrheit und die Ausgrenzung des Wahnsinns. Nach Foucault gibt es drei Arten bezogen auf das verbotene Wort: Er nennt diese drei Grundformen Tabu des Gegenstandes, Ritual der Umstande und bevorzugtes oder ausschlieBliches Recht des sprechenden Subjekts. Jede Gesellschaft hat eigene Formen von tabuisierten Themen, die ebenso durch kulturelle Entwicklung gepragt worden sind. Ritual der Umstande meint angepasstes Verhalten bezuglich der Situation, welches meist anerzogen wird. SchlieBlich spricht Foucault vom sprechenden Subjekt und meint damit den Einzelnen und das kommunikativ ausgedruckte, was das zuhoren des Umfeldes impliziert.

Das zweite AusschlieBungssystem, der so bezeichnete Wille zur Wahrheit, impliziert eine Abgrenzung, alles was nicht als Wahr gilt wird ausgeschlossen. Er beinhaltet ebenso das Streben nach Macht, was in erster Linie wahrheitsfremd ist, wodurch aber die allgemein geltenden Wahrheiten in Normen zentriert werden. Dem gegenuber steht der Wahnsinn, als Antagonismus. AuBert er sich in einem anormalen gesellschaftlich storenden Verhalten, erfolgt eine Ausgrenzung. Somit wird in Foucaults Werken der Begriff „Exklusion“ nicht explizit definiert, Exklusionsmechanismen und Ausgrenzung werden allerdings in der gesellschaftlichen Entstehungsgenese analysiert. 6

Im Gegensatz hierzu ist eine solche Ausgrenzung unter dem Exklusionsbegriff in der Systemtheorie Niklas Luhmanns deutlich definiert. Es wird nicht etwa die Integration von Wert-und Normvorstellungen darunter gefasst, sondern fur ihn wird sie signifikant in der Kommunikation. Nach Luhmann charakterisiert sich der Exklusionsbegriff in einer Form fehlender sozialer Berucksichtigung in den differenzierten Teilsystemen. 7 8

Kommunikation impliziert als operationsweise der Systeme einen dreigliedrigen Prozess: Information, Mitteilung und Verstehen. Das System selektiert mit Hilfe der verfugbaren Operationen, konfiguriert die Mitteilungsweise und im letzten Schritt erfolgt das Verstehen des empfangenden Systems. Es handelt sich nicht um Verknupfung von Informationen, sondern um die nachvollzogenen Differenz zwischen dem selektierten Information und der Mitteilungsform.

Bei Exklusion handelt es sich um die fehlende Chance auf eine soziale Berucksichtigung von Personen. In einer funktional differenzierten, modern entwickelten Gesellschaft bedeutet dies folglich die fehlende Berucksichtigung und Adressierung von Personen durch soziale Systeme. 9

Kontrar hierzu beschreibt Luhmann Inklusion als »Chance der sozialen Berucksichtigung von Personen« 10

Nach Luhmanns Definition haben exkludierte Personengruppen keinerlei kommunikative Teilhabe an einem sozialen System. Dies negiert nicht, dass diese Personengruppen von einem System thematisiert werden, jedoch nicht als Kommunikationsteilnehmer.

Generell bedeutet dass nicht, dass diese Personen sich in einem prekaren Umfeld befinden, allerdings wird ihre Lebensqualitat durch fehlende Selbstbestimmung deutlich eingeschrankt.

An dieser Stelle mochte ich die „Person“ im systemtheoretischen Kontext kurz erlautern, da der Begriff im Folgenden noch haufiger auftreten wird. Ein soziales Konstrukt wird unter dieser Begrifflichkeit gefasst, die eine Kombination von psychischem System und Korpern impliziert. 11 . Sie kann hiermit sowohl »als Autor, als auch als Adresse, als auch als Thema in Kommunikationssystemen« dienen. 12 Eine Person wird durch die Selbst- und Fremderwartungen entwickelt, die an sie gerichtet werden.

Generell wird in der Systemtheorie bei Exklusion nicht die fehlende Zugehorigkeit zu Gruppen oder die Missachtung bestimmter Werte und Normen verstanden , sondern um die verwehrte Teilhabe an gesellschaftlichen Teilbereichen wie Erziehung,Wirtschaft, Recht, Politik, Religion, und ahnliches. Systemtheoretisch gesprochen zielt die Theorie auf eine Betrachtung der Teilnahme an unterschiedlichen Funktionssystemen ab. Diese wiederum erfullen Leistungen fur die Gesellschaftsmitglieder. Davon ausgehend hat es Nachwirkungen bleibt diese Leistung aus, beispielsweise, wenn eine verweigerte Partizipation am Erziehungssystem zu einer nicht stattfindenden Teilhabe am Wirtschaftssystem fuhrt, da grundlegenden Fahigkeiten fur den Arbeitsmarkt nicht erworben werden konnten.

Diese Art von Exklusion umfasst Personengruppen, die am kommunikativen sozialen System keine Teilhabe erfahren, obgleich sie sich im wahrnehmbaren Umfeld anderer Partizipanten aufhalten.

Nach Luhmann auBert sich dieser Ausschluss in gesellschaftlicher Irrelevanz (Ignoriert werden). 13 Beide Akademiker gehen von einer Entwicklung von der Souveranitatsmacht zur Disziplinarmacht aus, bei Luhmann wird diese deutlicher charakterisiert und auBert sich in der Genese der vormals stratifikatorischen Gesellschaft hin zu einer funktional differenzierten Teilgesellschaft, die Exklusion entwickelt sich zur Exklusionsindividualitat.

Dieser Exklusionsbereich auBert sich in einem mehrdimensionalen Geflecht von (Teil)Inklusion und (Teil)Exklusion 14

Demnach gibt verschiedene Ebenen von Inklusion und Exklusion und teilweise spricht man von einer inkludierenden Exklusion, dies meint den einschlieBenden Ausschluss. Beispielsweise erfolgt er in einem Gefangnis oder in einer Psychiatrie. Es ist ein Ausschluss durch Partiellen Einschluss. Die Selektion einer Zielgruppe in ausgegrenzten sozialen Territorien, wo Patienten, die sich in der Normalitat beispielsweise auf Grund einer Krankheit vorubergehend oder langfristig nicht zurecht finden, in ein System integriert werden, somit aber aus dem Gesamtsystem Gesellschaft exkludiert werden. Es ist moglich, dass den Menschen dennoch in Teilbereichen die Partizipation zusteht. Hierbei kommt es immer auf das Konstrukt des Exklusionssystems an.

In Foucaults Abhandlung uber die „Geburt der Klinik“ befasst er sich zentral mit einer staatlichen exekutierten AusschlieBung. Er analysiert die Disziplinarverfahren derjenigen, die „unnormal“ auffallen, sodass es fur die Gesellschaft nicht mehr tragbar ist. 15

Die Etablierung von verbindlichen Normen, die Normalitat manifestieren und suggerieren dient der Verhaltenskoordination in Massengesellschaften. Man spricht auch von einer Sozialdisziplinierung. Das Gesellschaftsverstandnis Foucaults versucht einen Bruch mit generalisierten totalisierenden Theorien, Verschiedenartigkeit & Komplexitat des Lebens stellt er in weiteren Abhandlungen in den Vordergrund. 16

AbschlieBend folgt nun ein Definitionsversuch zum Begriff der Normalitat, um davon ausgehend die Risiken der Exklusion von Menschen mit Behinderung, welche eben nicht neurotypisch sind, zu skizzieren.

Die Auffassung von Normal suggeriert sich immer nur im Bezug auf eine Verhaltensweise oder einen Aspekt in Abgrenzung zu dessen Gegenteil, der „Unnormalitat“, dem „Andersartigen“ oder auch „nicht Erwartetem“.

Eine maBgebliches Begriffsverstandnis im deutschen Sprachgebrauch ist folgendes:

„Normal: der Norm entsprechend; vorschriftsmaBig so [beschaffen, geartet], wie es sich die allgemeine Meinung als das Ubliche, Richtige vorstellt (veraltend) in [geistiger] Entwicklung und Wachstum keine ins Auge fallenden Abweichungen aufweisend“ 17

Diese Begrifflichkeit implizieren eine Interpretation ihres Betrachters, sie sind konstruiert.

Das bedeutet, je nach der subjektivem Wahrnehmung einer Person, aber auch einer Gesellschaft oder einer Kultur differenziert das Verstandnis von normal.

Fasst sich unter „normal“ also das legitime, ubliche und alltagliche, stellt sich die Frage, wie eine Gesellschaft zu der Erkenntnis kommt, was in ihrem System eben so vorschriftsmaBig, gewohnt und typisch sei.

Um Normalismus systematisch zu analysieren, ist die Konstituierung der Toleranzgrenze fraglich; welches Verhalten wird in einer Gesellschaft als „annormal“ aufgefasst und nicht akzeptiert? Diese Toleranzgrenzen bildet sich im allgemeinen, gesellschaftlichen Diskurs ebenso, wie durch Erziehung und Sozialisation des Einzelnen und sind normiert. Regeln und Logik werden unbewusst ubernommen und indoktriniert. 18

Die Auffassung von Normalitat wird in der Sozialisation anerzogen und ist diskursiv.

Diskursiv bedeutet in diesem Kontext, dass die Begrifflichkeit durch einen Redegegenstand konstituiert wird. Diskurse sind im allgemeinen unabgeschlossene, heterogene „Denk- und Argumentationsmuster“, sie definieren die Grenzen des Denk - und Sagbaren.

Doch wie wird mit Menschen verfahren die von diesem Verstandnis abweichen? Die diese Begrifflichkeit nicht fasst?

Beispielsweise kann man hier die Personengruppe der Menschen mit Behinderung anfuhren. Es wird unterschieden zwischen geistig, korperlich und lernbehinderten Individuen. Allein in Deutschland leben 9,6 Millionen Menschen, in der Europaischen Union zahlt man 80 Millionen Betroffene, weltweit sind mehr als 650 Millionen Menschen behindert. 19

Mit dem Inkrafttreten der Behindertenkoventionen der Vereinten Nationen (03.05.2008) wurde versucht die gesellschaftliche Teilhabe-Moglichkeiten dieser Menschen zu verstarken, indem volkerrechtlich verbindliche Regeln zum Schutz eben dieser Personen etabliert werden sollten. An dem Entstehungsprozess waren insgesamt 120 Staaten beteiligt und es wirkten 468 zivilgesellschaftliche Akteuere mit. 20 Mit Umsetzung dieser Konventionen in Deutschland sollte die gesonderte Beschulung abgeschafft werden und Arbeitsplatze in der freien Wirtschaft vermehrter angeboten werden. 21 22

Behinderte Kinder, der vormals sogenannten Sonderschulen, nun euphemisiert Forderschulen, sollen langfristig in Regelschulen untergebracht werden. Momentan ist die Umsetzung problematisch, da bisher nicht bundesweit genug geschultes Personal zur Verfugung steht.

Jeder vierte Schuler mit einem Forderbedarf besucht eine allgemeinbildende Schule, allerdings ist die Exklusionsquote, derjenigen Kinder die eine Forderschule besuchen, indem letzten vier Jahren nur um 2% gesunken.

Die Zahl der inkludierten Kinder differenziert von Bundesland zu Bundesland stark, so betragt der Anteil in Bremen 55,5% in Niedersachsen hingegen 11%. 23

Angste der Regelschul-Lehrenden sind nachvollziehbar, die im Umgang mit Kindern mit Behinderung keinerlei Erfahrungen haben. Sowie Eltern, die eine Benachteiligung ihrer neurotypischen Kinder furchten. Bei einer erfolgreichen Umsetzung von Teilhabe im Schulsektor oder in der Wirtschaft ist es jedoch moglich das alle Beteiligten von der gesellschaftlichen Diversitat profitieren. Naturlich mussen hierfur Grundvoraussetzungen etabliert werden, angefangen bei den Sanitaren Einrichtungen, bis hin zu dem zur Verfugung stehenden Lehrmaterial, der Betreuung oder dem Arbeitsumfeld.

Werden diese Grundvorraussetzungen nicht geschaffen, ist es kaum moglich den Bedurfnissen dieser Personen gerecht zu werden und sie angemessen zu integrieren.

Die UN Behinderten Konventionen wunschen eine garantierte Teilhabe ab Geburt, an gesellschaftlichen Aktivitaten in allen Teilbereichen. 24

Kontrar hierzu steht die Definition der Begrifflichkeit „Behinderung“, die laut Sozialgesetzbuch auf Menschen zu trifft, “wenn ihre korperliche Funktion, geistige Fahigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit langer als sechs Monate von dem fur das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeintrachtigt ist“ 25 Demnach geht das Sozialgesetzbuch in der Charakterisierung dieser Individuen schon vornherein von einer Exklusion in manchen Systemen aus.

Bezieht man sich auf den Artikel 24 der UN Behinderten Konvention fallt auf, dass die Semantik des Wortes „Inclusion“ im Deutschen anders ausfallt, als die Ubersetzungsweise „Integration“.

Mit Integration meint man zwar auch eine Form von Teilhabe, allerdings wird hier die integrierte Personengruppe, als Gruppe eingebunden. Inklusion bezieht sich im padagogischen Sprachgebrauch auf das Individuum, welches komplett im sozialen Gefuge einbezogen wird. 26 27 Tendenziell ist die uneingeschrankte Teilhabe zu sozialen Systemen sehr wunschenswert, denn der Ausschluss von Menschen mit Behinderung bestarkt nicht nur Minderwertigkeitsgefuhle ebendieser Gruppe, sondern sorgt auch fur die Spaltung gesellschaftlicher Gefuge, da es neurotypischen Menschen die Moglichkeit nicht erschlieBt, Menschen mit Behinderung zu erleben und Angste schurt, anstelle Akzepttanz zu fordern.

Auch behindert die inkludierende Exklusion von Personen mit Forderbedarf in speziellen Wohnheimen eben diese Teilhabe. Diese Einrichtungen gewahrleisten zwar einen Schutzraum, jedoch ist fraglich ob dieser notig ware, wenn das Zusammenleben in der Gesellschaft von vornherein gewahrleistet und erfahren wird. Studien haben gezeigt, dass besonders Kinder von

einander lernen und Kinder mit Behinderung Verhaltensweisen Anderer schnell adaptieren. Lernen sie allerdings nur Verhalten anderer Kinder mit Behinderung kennen, ubernehmen sie eben auch diese Verhaltensweisen, so kann ein Kind z.B. mit Trisomie 21 einwandfrei einen epileptischen Anfall eines Menschen mit Autismuss Spektrums Storung nachahmen, lernt dabei aber nicht, sich im sozialen Gefuge anzupassen. 28

Des Weiteren wird die Inklusion nicht nur im Bildungssektor eingeschrankt, die meisten Menschen mit Behinderung sind nicht geschaftsfahig und benotigen einen gesetzlichen Betreuer (Vormund), auf den sie lebenslang angewiesen sind. 29

Nach den UN Behindertenkonventionen soll Selbstachtung dieser Menschen hergestellt werden, indem ihre Menschenwurde generell geachtet wird, Chancengleichheit geschaffen,gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung etabliert wird.

Soziale Inklusion ist umgesetzt, wenn jede Person in ihrer Diversitat von der Gesellschaft anerkannt wird und eine uneingeschrankte Teilnahme in den verschiedenen Funktionssystemen moglich ist.

Im Rahmen dieser Umsetzung werden indivuelle neurotypische Abweichungen zwar bewusst wahrgenommen, sie fuhren aber nicht zum Ausschluss und darf nicht als Besonderheit hervorgehoben werden.

Sozialethisch lasst sich das Recht von Menschen mit Behinderung auf soziale Teilhabe begrunden und auf samtliche Lebensbereiche beziehen, in denen eine barrierefreie Bewegungsmoglichkeit wunschenswert ist.

In diesem Kontext beschreibt die Inklusion die Gleichwertigkeit einer Person, ohne dabei Normalitat vorauszusetzen.

Die Sozialisation ist meiner Meinung nach ein wichtiger Aspekt bei der Etablierung eines Verstandnisses des Normalitatsbegriffes. Sie ist die fur jede Gesellschaft maBgebliche Anpassung von Heranwachsenden an bestehende soziale Normen. Genauso wie sie den Einzelnen pragt und ihn durch Institutionen wie Elternhaus und Bildungseinrichtungen oder zum Beispiel den Sportverein in die Gesellschaft einfuhrt, segmentiert sie kontrolliert, die Heranfuhrung zu eigenstandigem Handeln in zunehmend komplexere Wirklichkeit.

Einfluss auf die Herausbildung des Normalitatsbegriffes habe hierbei die vermittelten Erziehungswerte beispielsweise durch die Eltern, oder eben auch die Anforderungen an den Einzelnen im Gefuge von Schule oder Arbeitsplatz. Wachst ein Individuum mit Menschen mit Behinderung auf, erlebt er eine Inklusion ebendieser. So hat er eine deutlich weiter gefasste Toleranzgrenze, als jemand, der diese Erfahrung nie machen konnte. Genauso wie Menschen mit Behinderung eine andere Wirklichkeit erleben konnen, wenn es gelingt sie von vornherein ins soziale Gefuge zu integrieren und so ihre Starken nach den individuellen Moglichkeiten zu fordern, ohne sie zu marginalisieren oder auszugrenzen. Dass eine derartige Inklusion gelingen kann, zeigt

sich im skandinavischen Modell, wo seit jeher Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen und beschult werden und Sondereinrichtungen die Ausnahme darstellen. 30

Aichele, Valentin: Die UN-Behindertenrechtskonvention in der gerichtlichen Praxis, Anwaltsblatt (AnwBl), Deutsches Institut fur Menschenrechte, Berlin 2011

Bosel, Jorg: Bericht zum schwedischen Modell Samhall, Gesellschaft fur innovative Beschaftigungsforderung, Berlin 2011

Bundesanzeiger-Verlag: Geschaftsfahigkeit

unter: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Gesch%C3%A4fts %C3%A4higkeit#Gesch,C3.A4ftsunf.C3.A4higkeit_wegen_psychischer_

Beeintr.C3.A4chtigung, zuletzt abgerufen: 29.06.2015

Bundesministerium fur Arbeit und Soziales: Ubereinkommen der Vereinten Nationen uber Rechte von Menschen mit Behinderungen Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland Vom Bundeskabinett beschlossen am 3. August 2011 unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/ Downloads/DE/staatenbericht-2011.pdf? blob=publicationFile zuletzt abgerufen: 29.06.2015

Bundesministerium der Justiz: Gesetz zu dem Ubereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 uber die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2008, Teil II, Nr. 35, Bonn 2008

Bundesministerium der Justiz: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -Teil 1 - Regelungen fur behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 67) unter: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/index.html, zuletzt abgerufen: 29.06.2015

Demke, Florian: Das Ubereinkommen der Vereinten Nationen uber die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention). Auswirkungen auf Sozialpolitik und Behindertenhilfe in Deutschland. GRIN Verlag, 2011

Dollinger, Bernd: Klassiker der Padagogik: Die Bildung der modernen Gesellschaft herausgegeben, VS Verlag, Wiesbaden 2012

Duden: Definition von normal, unter: http://www.duden.de/rechtschreibung/normal (abgerufen am 15.06.2015)

Foucault, Michel: Die Geburt der Klinik. Eine Archaologie des arztlichen Blicks, Fischer Taschenbuch Verlag, Berlin 2011

Foucault, Michel: Analytik der Macht. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2005

Foucault, Michel: Die Ordnung der Dinge. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2003

Foucault, Michel: Die Ordnung des Diskurses, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1991

Foucault, Michel: Uberwachen und Strafen: Die Geburt des Gefangnisses, Suhrkamp, Berlin 1993

Foucault, Michel: Uberwachen und Strafen. Die Geburt des Gefangnisses. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2010

Greve, Jens und Heintz, Bettina: Die 'Entdeckung' der Weltgesellschaft. Entstehung und Grenzen der Weltgesellschaftstheorie.

In: Bettina Heintz, Richard Munch und Hartmann Tyrell (Hg.), Weltgesellschaft. Theoretische Zugange und empirische Problemlagen (Sonderheft 'Weltgesellschaft' der Zeitschrift fur Soziologie). Stuttgart 2005

Klemm, Klaus: Studie Inklusion in Deutschland- eine bildungsstatistische Analyse, Bertelsmann Stiftung, Berlin 2013

Luhmann, Niklas: Die Gesellschaft der Gesellschaft, Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main 1997 Gramelsberger, Gabriele: Eine Archaologie des arztlichen Blicks, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt a.M. 2011

Luhmann, Niklas: Organisation und Entscheidung, VS Verlag fur Sozialforschung, Wiesbaden 2006

Luhmann, Niklas: Soziale Systeme. GrundriB einer allgemeinen Theorie, VS Verlag fur Sozialforschung, Wiesbaden 1984

Nassehi, Armin: Die Theorie funktionaler Differenzierung im Horizont ihrer Kritik, Zeitschrift fur Soziologie, Jg. 33, Heft 2, April 2004, S. 98-118

Stichweh, Rudolf: Differenzierung und Verselbstandigung zur Entwicklung gesellschaftlicher Teilsysteme, Transkript Verlag, Bielefeld 1988

Stichweh, Rudolf: Inklusion in die Funktionssysteme der modernen Gesellschaft, Campus Frankfurt am Main 1988

Vereinte Nationen: Ubereinkommen der Vereinten Nationen uber Rechte von Menschen mit Behinderungen Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland Vom Bundeskabinett beschlossen am 3. August 2011 unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/ staatenbericht-2011.pdf? blob=publicationFile. zuletzt abgerufen: 29.06.2015

1 vgl. Greve/Heintz 2005: 106f.

2 vgl. Nasen 2004: 98ff.

3 vgl. Bauer/Morel/Meleghy, 2007: 17

4 vgl. Foucault 2010: 250-271

5 vgl. Foucault, 2005:171f.

6 vgl. Foucault,1991: 1ff.

7 vgl. Luhmann, 1997:620ff.

8 vgl. Stichweh 1988: 261ff.

9 Stichweh 2000: 86f.

10 vgl. Luhmann 1997: 620

11 vgl. Luhmann 1984: 429

12 vgl. Luhmann 2006: 89

13 vgl. Luhmann 1997: 147

14 vgl. Stichweh 1997: 5f.

15 vgl. Foucault: 2011

16 vgl. Foucault 1993

17 Duden: Definition von normal, unter: http://www.duden.de/rechtschreibung/normal (abgerufen am 15.06.2015)

18 vgl. Dollinger 2012

19 vgl. Klemm 2013 : 1ff.

20 vgl. Bundesministerium der Justiz, 2015: §§ 1 - 67

21 vgl. Demke: 2011: 1ff.

22 vgl VN 2011: 1ff.

23 vgl. Klemm, 2013: 1ff.

24 vgl. Aichele, 2011: 727-730

25 Bundesministerium der Justiz, 2015: §§ 1 - 67

26 vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2011: 1ff.

27 vgl. VN 2011: 55ff

28 Erlebnis der Autorin während einer zehnmonatigen Praktikums bei dem Paritätischen Wohlfahrtsverband im Jahre 2012

29 vgl. Bundesanzeiger-Verlag: Geschäftsfähigkeit

30 vgl. Bösel, 2011: 1ff

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Zwei junge Menschen liegen sich in den Armen und machen mit ihrer linken Hand die Geste für "i love you".

Definition Behinderung

In der UN-Behindertenrechtskonvention  ist festgehalten, wer der Gruppe der Menschen mit Behinderung zuzuordnen ist: "Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnens ­ beeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können" (Artikel 1, Satz 2). Die Möglichkeit der aktiven und vollständigen Teilhabe an der Gesellschaft wird damit zum Kern der Definition einer Behinderung. 

Im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist zusätzlich folgende Definition zu finden: "Eine Beeinträchtigung [...] liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. [...]" (§2, Abs. 1).

Arten der Behinderung

Die meisten Behinderungen erwerben wir im Laufe unseres Lebens. Zum Beispiel durch Unfälle, Erkrankungen und die altersbedingte Entwicklung. Bei etwas mehr als 3 Prozent der Menschen mit einer schweren Behinderung ist diese angeboren.

Es gibt verschiedene Arten von Behinderung, die unterschiedliche Bedürfnisse zur Folge haben:

  • Körperliche Behinderungen
  • Sogenannte geistige Behinderungen
  • Seelische Behinderungen (psychische Erkrankungen)
  • Hörschädigungen (Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit)
  • Sehschädigung (Blindheit oder Sehbehinderung)
  • Lernbehinderungen
  • Sprachbehinderungen
  • Verhaltensstörungen

Barrieren abbauen, Teilhabe ermöglichen

Je nach Beeinträchtigung stoßen Menschen mit Behinderung auf unterschiedliche Barrieren, die ihnen den Alltag erschweren. Das fängt bei räumlichen Hindernissen an und geht über kommunikative Barrieren bis hin zu Stressfaktoren wie Zeitdruck und Lautstärke, die unsere Gesellschaft prägen. So ist beispielsweise die Treppe für den*die Rollstuhlfahrer*in genauso ein Hindernis wie das Amtsdeutsch für jemanden mit einer geistiger Behinderung.

Die Aktion Mensch setzt sich deshalb für den Abbau von Barrieren ein, um mehr Inklusion und Teilhabe zu ermöglichen. Denn eines ist klar: Alle Menschen profitieren von einer barrierefreien Umgebung. Ein Aufzug macht das Leben leichter – nicht nur für Menschen im Rollstuhl, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen oder Senior*innen mit Rollator. Und Behördenformulare in verständlicher Sprache haben sich sicher die meisten Menschen schon einmal herbeigesehnt.

Leben mit Behinderung

Damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben, arbeiten und ihre Freizeit gestalten können, hat die Aktion Mensch mit ihrem "Familienratgeber" ein breites Angebot an Informationen und Adressen geschaffen. Hier finden Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen alles rund um Themen wie unterschiedliche Wohnformen, das persönliche Budget Nachteilsausgleiche bei der Mobilität, Arten der Frühförderung und vieles mehr.

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Ja zur Vielfalt (sonder-)pädagogischer Angebote - Essay | Menschen mit Behinderungen | bpb.de

Ja zur vielfalt (sonder-)pädagogischer angebote - essay.

31.05.2010 / 12 Minuten zu lesen

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Ein inklusives Bildungssystem garantiert die Realisierung lebenslanger Bildungsansprüche auch von Menschen mit Behinderungen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren können mit ihren differenzierten Angeboten im Bereich der Sonderpädagogik im Einzelfall einen wesentlichen Beitrag leisten.

Das menschliche Leben ist von Vielfalt und Verschiedenheit geprägt und bestimmt. Die Individualität der eigenen Persönlichkeit, die jeweils individuelle Zugehörigkeit zu einer sozialen oder kulturellen Gruppe rechtfertigt von daher unter keinen Umständen einen unwürdigen Umgang mit einzelnen Personen oder bestimmten soziokulturellen Gruppen. Zu Recht beziehen sich von daher alle Konventionen der Vereinten Nationen (UN) auf die Erklärung der Völkergemeinschaft zu den grundlegenden Menschrechten - wie sie im Übrigen auch im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in den Länderverfassungen rechtsverbindlich verankert sind. Diese Vereinbarungen gelten für alle Bereiche menschlichen Lebens und garantieren so einen umfassenden Schutz und die Würde eines jeden Menschen.

Eine inklusive Gesellschaft ist zutiefst dem Einzelnen und dessen Individualität - ohne Wertung - verpflichtet. Das bedeutet:

Die Möglichkeit der Realisierung eigener Lebenskonzepte ist primäres Ziel aller gesellschaftlichen Bemühungen.

Die Realisierung und Ausgestaltung eigener Lebenskonzepte unterliegt den Grundsätzen des sozialen Miteinanders.

Ein besonderer Schutz gilt Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen.

Einzelne Menschen erhalten auf Grund ihrer besonders belasteten oder schwierigen Lebenssituation eine besondere Unterstützung durch die Gemeinschaft.

Ziel dabei ist, das grundlegende Menschenrecht auf Aktivität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weit möglichst umzusetzen.

Mit einem klaren und überzeugenden Schritt haben die UN mit der Behindertenrechtskonvention das erste universelle Rechtsdokument verabschiedet, das die bestehenden Menschenrechte im Hinblick auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen konkretisiert. Zentrales Ziel dieser Konvention, die von der Bundesrepublik ratifiziert wurde, ist die Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in allen Gesellschaftsbereichen. Vor diesem Hintergrund fordert die Behindertenrechtskonvention, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund einer Behinderung vom Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass sie einen lebenslangen Zugang zu Bildungsangeboten haben müssen. Leitbild ist das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung. Bei allen Lösungen ist vorrangig das Wohl des einzelnen Kindes oder Jugendlichen ( best interest of child ) zu berücksichtigen. Die Aufgabe der Staaten ist es, für die Gewährleistung von hoch qualifizierten Bildungsangeboten gegebenenfalls besondere Vorkehrungen im Sinne von professionellen, speziellen Unterstützungsangeboten für den Einzelnen zu schaffen. Sonderpädagogische Institutionen zählen zu solchen besonderen Unterstützungsangeboten - im Interesse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen.

Soviel Normalität wie möglich - soviel Besonderheit wie nötig

Alle Bereiche einer inklusiven Gesellschaft sind durch das Spannungsfeld "Generelle Angebote für alle - Spezielle Angebote für besondere Zielgruppen" gekennzeichnet. So entwickeln sich in allen europäischen Ländern beispielsweise immer mehr spezielle Senioreneinrichtungen mit einer hervorragenden professionellen Infrastruktur, verbunden mit einer wachsenden Nachfrage durch ältere Menschen, und dies nicht nur im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Darüber hinaus werden ambulante Unterstützungsangebote in diesem Feld immer weiter ausgebaut, um auch im bisherigen häuslichen Umfeld eine entsprechende qualifizierte Betreuung zu garantieren.

Bei der Ausgestaltung der Bildungslandschaften von der frühkindlichen Bildung bis hin zu Angeboten im Bereich des "Lebenslangen Lernens" ist europaweit die gleiche Tendenz beobachtbar: Ein deutlicher Ausbau von Gesamtschulkonzepten wird begleitet durch die Entwicklung von immer spezielleren ambulanten, zum Teil auch zeitlich befristeten Bildungsangeboten. Dies reicht bis hin zu einer immer stärkeren Ausdifferenzierung von institutionell verankerten, passgenauen Lösungen für besondere Zielgruppen, vor allem auch im Bereich der beruflichen Bildung sowie bei vielfältigen Weiterbildungsmaßnahmen.

Auch die Sonderpädagogik bewegt sich schon immer in diesem Spannungsfeld. Jedoch müssen alle fachlichen, strukturellen und organisatorischen Lösungen geleitet werden durch das zentrale Ziel der Optimierung einer weitestgehenden Aktivität und Teilhabe der Menschen mit einer Behinderung in unserer Gesellschaft.

Dabei gilt vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention immer die "Vorfahrtsregel", wonach allgemeine Bildungsangebote wie die an der allgemeinen Schule vor besonderen ambulanten wie auch stationären Lösungen stehen (Subsidiarität des sonderpädagogischen Handelns). Weiter gilt auch, dass die jeweilige Entscheidung für eine bestimmte Lösung immer auf den Einzelfall bezogen und zeitlich befristet entschieden werden muss. Im Kindes- und Jugendalter ist zudem bei allen Entscheidungen konsequent auf die Interessen der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu achten. Im Erwachsenenalter gilt hier selbstverständlich das Recht auf Selbstbestimmung des Einzelnen. Dieselben Grundsätze gelten auch für Kinder und Jugendliche mit schweren Erkrankungen.

So kann es beispielsweise für ein Kind mit einer hochgradigen Hörschädigung äußerst sinnvoll sein, zunächst in einem besonderen geschützten Rahmen - unterstützt durch Experten aus dem Bereich der Hörgeschädigtenpädagogik - qualifizierte und professionell gestaltete frühe Bildungsangebote wahrzunehmen, um so den nächsten Schritt in die allgemeine Schule oder in den beruflichen Eingliederungsprozess erfolgreich bewältigen zu können. Selbstverständlich muss es auch möglich bleiben, dass Kinder zunächst in der allgemeinen Schule starten, dann in eine sonderpädagogische Einrichtung wechseln und einen ihren Voraussetzungen entsprechenden Bildungsabschluss oder berufliche Qualifikation erwerben. In Zeiten einer intensiven stationären Behandlung eines an Krebs erkrankten Kindes ist es für dieses Kind oft lebensnotwendig, in der Klinik ein spezielles Bildungsangebot der Schule für Kranke zu realisieren, um die Anschlussfähigkeit an die Lebenswirklichkeit aufrecht zu erhalten und im Klinikalltag sicherzustellen.

Gerade Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf eine optimale, passgenaue Ausgestaltung und Realisierung eines an sie gerichteten Bildungsangebotes. Optimal bedeutet in diesem Kontext: eine entsprechende räumliche (barrierefreie), sächliche (insbesondere mediale) und personelle (insbesondere fachlich hoch qualifizierte unterstützende Qualität) Ausstattung. Auch bei ihnen besteht der Anspruch, die Qualitäten ihrer Bildungswege (einschließlich Ausbildung und Weiterbildung) zu sichern und die Konzepte auf deren Belange hin ausgerichtet zu gestalten - wie dies in allen anderen Bereichen unserer Bildungslandschaften selbstverständlich ist.

Das Bildungssystem lebt in seinen strukturellen Ausformungen von unterschiedlich angelegten Konzepten (Beispiel Hochschulen und Fachschulen) und von besonderen Lösungen. Entsprechend gibt es keine bildungspolitische Forderung, wonach beispielsweise die Altenpflegerin mit dem Molekularbiologen in der gleichen Institution gemeinsam ausgebildet werden soll.

Ein inklusives Bildungssystem ist grundsätzlich von der Vielfalt an Bildungsangeboten im Hinblick auf den Einzelnen unter Wahrung höchster fachlicher Standards gekennzeichnet. Dieser Anspruch gilt für Menschen mit und ohne Behinderungen. Nur durch ein ausdifferenziertes Bildungssystem, das die Angebote sonderpädagogischer Bildungsinstitutionen einbezieht, können Bildungschancen für alle gleichberechtigt gesichert werden. Alle Bildungsangebote sind dabei einer ständigen Weiterentwicklung verpflichtet.

Sonderpädagogische Bildungsangebote als Generalistenthema oder Spezialistenthema?

Bei vielen Menschen mit Behinderungen kann deren Bildungsanspruch im Rahmen der allgemeinen Bildungssysteme erfüllt werden. Hierbei sind bei einer entsprechenden Ausgestaltung zum Ausgleich von Nachteilen - beispielsweise durch besondere Hilfsmittel und Zeitvereinbarungen - oder jetzt schon vorhandene und sich weiter entwickelnde Konzepte der allgemeinen Pädagogik äußerst tragfähig. Dies widerspricht nicht dem Anliegen, auch pädagogisches Personal aus dem allgemeinen Bereich wie beispielsweise Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung im Bildungsbereich zu sensibilisieren und weitere Basisqualifikationen zu vermitteln. Selbstverständlich gilt dies auch für das weitere Personal wie Hausmeister, aber auch für Eltern und Schüler an allgemeinen Schulen. Immer wieder sollte jedoch auch in diesen Fällen überprüft werden, ob dem Bildungsanspruch des einzelnen Menschen mit einer Behinderung qualitativ Rechnung getragen wird.

Selbstverständlich gibt es Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, deren Bildungsanspruch in Verantwortung der allgemeinen Schule erfüllt wird, die jedoch eine subsidiäre sonderpädagogische Begleitung und Unterstützung benötigen. In diesen Fällen übernimmt das sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum im Rahmen seines sonderpädagogischen Dienstes diese Aufgabe an der allgemeinen Schule und koordiniert durch entsprechende professionelle Beratung bzw. den Einbezug von weiteren Fachleuten ein stützendes Netzwerk. Gerade hierbei ist eine kontinuierliche Begleitung durch Fachleute über einen bestimmten Zeitraum hinweg unabdingbar.

Um den Bildungsanspruch von vielen Menschen mit Behinderungen und deren ganz speziellen Unterstützungsbedarf zu sichern, ist eine hohe fachliche Professionalität nötig. Darüber hinaus bedarf es zur Gestaltung der Bildungssituation von Menschen mit Behinderungen Lehrerinnen und Lehrer, die von einer besonderen Motivation für diese spezielle Zielgruppe gekennzeichnet sind. Auf dem Fundament einer grundsätzlich zutiefst wertschätzenden Haltung sind vor allem aber auch ausgewiesene Kompetenzen in Bereichen wie Empathie, Kooperation und Prozessgestaltung notwendig. Von daher ist in Einzelfällen hoch qualifiziertes Fachpersonal erforderlich, das es mittel- und langfristig so nur in einem Kompetenzzentrum geben kann.

Ein Beispiel: Wenn ein 14-jähriger Junge jeden Morgen in die Schule kommt und sich zunächst für ein bis zwei Schulstunden in einem Schrank verkriecht, bedarf es einer ausgewiesenen sonderpädagogischen Diagnostik und einer davon abgeleiteten speziellen didaktischen Gestaltung der Bildungssituation, um diesen Jungen in seiner schwierigen psychischen Situation zu erreichen - sowie der weiteren Unterstützung durch eine eventuelle psychotherapeutischen Behandlungen. Oder wie lernt ein gehörloses Kind, das sich in der zweiten Klasse im Grundschulbereich befindet, abstrakte Begriffe wie "Vermutung'" zu begreifen und zu verstehen? Auch hier bedarf es spezieller didaktischer Ansätze neben einer differenziert gestalteten kommunikativen Situation beispielsweise mit Gebärden. Bei der gesamten Gestaltung der Lernsituation müssen hörgeschädigtenspezifische Aspekte (hörakustische Optimierung und Ausleuchten des Raumes, damit ohne Schwierigkeiten von den Lippen abgelesen werden kann) berücksichtigt werden.

Wie entwickelt ein blindes Kind eine Vorstellung von Gegenständen, die nicht taktil erfassbar sind, beispielsweise die Architektur von Bauwerken? Schon das Erfassen der Form einer Tasse ist immer an diese jeweilige spezielle Form gebunden. Der Transfer auf andere Tassenformen ist damit noch nicht geleistet. Oder wie werden einem Jugendlichen mit einer schweren Mehrfachbehinderung grundlegende kulturelle Bildungsinhalte wie beispielsweise Märchen vermittelt? Für diese Bildungsprozesse sind hoch spezialisierte didaktische Konzepte entwickelt worden.

Auch bei der immer wieder aufflackernden Diskussion um die Frage, wo die Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit umfassenden Lern- und Entwicklungsstörungen realisiert werden, gibt es aus sonderpädagogischer Sicht wesentliche Aspekte, die im Interesse dieser Menschen berücksichtigt werden müssen:

Stärkung des Selbstwertgefühls und der Selbstsicherheit;

didaktische Konzepte, welche die Lebensbedeutsamkeit von Lernen und Lerninhalten zentral berücksichtigen;

die weitestgehende Reduzierung von Konkurrenzsituationen im Bereich des Lernens;

eine grundlegend entwicklungsfördernde Unterrichtsgestaltung beispielsweise unter Einbezug psychomotorischer oder kreativer Ansätze;

ausdifferenzierte, einzelfallbezogene Konzepte auf dem Weg zur beruflichen Eingliederung.

Wenn nicht auf die hohen fachlichen Standards der Sonderpädagogik geachtet wird, ist das zentrale Anliegen von inklusiven Bildungsprozessen - nämlich die Optimierung von Aktivität und Teilhabe am aktuellen Leben und auch am kulturellen Erbe - nicht oder nur sehr eingeschränkt realisierbar. Die wohlgemeinte gemeinsame Beschulung wird zu einem reinen "Teilnehmen" am Unterricht, ohne dass das Recht auf Bildung substantiell eingelöst wird. Das Ziel eines möglichst weitgehenden selbstbestimmten und selbständigen Lebens als Erwachsener ist dann nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar. Der erweiterte Anspruch von Aktivität und Teilhabe in der Gesellschaft rückt in weite Ferne.

Für einzelne Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die einen Anspruch auf ein weitreichendes sonderpädagogisches Bildungsangebot haben, braucht es vielfach - zumindest zeitweise - ein fachlich fundiertes exklusives Bildungsangebot mit hervorragenden personellen, räumlichen und sächlichen Rahmenbedingungen. Die Realisierung dieses sonderpädagogischen Bildungsangebotes kann auch an anderen Lernorten wie an der allgemeinen Schule stattfinden. Es muss aber auf jeden Fall vom sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum verantwortet und geleistet werden. Nur so können die hohen Qualitätsstandards sonderpädagogischer Bildung auf der Grundlage behinderungsspezifischer Fachlichkeit gewährleistet werden.

Profundes behinderungsspezifisches Fachwissen ist an Personen gebunden. Sonderpädagogen sind hoch spezialisierte Fachleute für Lern- und Bildungsprozesse bei Menschen mit Behinderungen. Auch vor diesem Grundgedanken sind spezialisierte sonderpädagogische Zentren nötig, die diese fachlichen Qualitäten garantieren und durch systematisch angelegte Weiterbildungsprozesse und regelmäßigen Teamsitzungen sichern. Gekennzeichnet durch einen konsequent kooperativ ausgerichteten interdisziplinären Ansatz findet ein kontinuierlicher, fundierter Austausch fachrichtungsübergreifend im Hinblick auf die Behinderungsarten, aber auch interdisziplinär statt, wobei weitere Fachdisziplinen wie beispielsweise der medizinische Bereich, Kostenträger und weitere Partner einbezogen werden.

Wohnortnähe/Sozialraumorientierung und bestmögliche Förderung

Die Sicherung der lebenslangen Bildungsansprüche von Menschen mit Behinderungen bewegt sich seit jeher im Spannungsfeld zwischen der Herausnahme - also dem Verlassen des sozialen Umfeldes - sowie dem Anspruch bestmöglicher Unterstützung, Begleitung und höchster Qualität im Bildungsprozess. Dieses begleitet im Übrigen auch alle weiteren Bereiche des menschlichen Lebens wie Freizeit, Wohnen und Arbeit und ist als ein generelles Thema für jeden Menschen (siehe die gewachsenen Mobilitätsansprüche im Berufsleben) von größter Relevanz. In jedem Einzelfall muss unter Einbezug aller Aspekte und gemeinsam mit allen Beteiligten differenziert geklärt werden, welche Angebotsstrukturen eine möglichst passgenaue Lösung ergeben.

Allerdings gilt es auch hier immer mit zu bedenken, welche Optionen und Lösungen überhaupt realisierbar sind. So benötigt ein Junge mit einer schweren geistigen Behinderung und einer massiven Körperbehinderung nicht nur ein spezielles Bildungsangebot durch Sonderpädagogen, sondern auch weitere Förderung und Unterstützung durch Therapeuten. Er braucht aber auch eine barrierefreie räumliche Umgebung und nicht zuletzt einen gesicherten Schulweg. Gleichzeitig ist auch frühzeitig zu klären, wie sich Prozesse der beruflichen Qualifizierung anschließen und wie auch die Vorbereitung auf eine eigenständige Wohnform beispielsweise in einer Wohngemeinschaft schon in die Ausgestaltung des Bildungsangebotes integriert wird.

Ein weiterer Aspekt muss ebenfalls bedacht werden: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen benötigen auch die kontinuierliche Erfahrung und den Kontakt mit anderen Kindern und Jugendlichen, die vor vergleichbaren Herausforderungen stehen. Dies ist für ihre Identitätsentwicklung von besonderer Bedeutung. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass dieser erwähnte Junge wohnortnah mit weiteren Kindern oder Jugendlichen mit einer derartigen Behinderung umfassend im Kontakt sein kann. Oder ein blinder Jugendlicher: Mit welchen blinden Altersgenossen in seiner wohnortnahen Schule kann er sich über spezielle Fragestellungen bezüglich Sexualität und Freundschaft/Partnerschaft oder auch über berufliche Perspektiven vor dem Hintergrund ihrer Lebenssituation austauschen? Gerade im jugendlichen Alter ist der kontinuierliche Austausch unter "Seinesgleichen" ( peer-group ) für die weitere Persönlichkeitsentwicklung von enormer Bedeutung.

Diese Skizzierungen der Komplexität von Klärungsprozessen - im Interesse der Betroffenen und mit ihnen gemeinsam - machen deutlich, dass sich generelle Lösungen verbieten. Das Grundprinzip der Sonderpädagogik, in jedem Einzelfall individuelle Klärungsprozesse und Lösungen bezüglich möglicher Bildungswege fachlich fundiert und differenziert ausgelotet zu entwickeln, muss auf jeden Fall als zentraler Qualitätsstandard erhalten bleiben.

Erhalt oder Abschaffung von sonderpädagogischen Einrichtungen (Sonderschulen)?

Folgende grundsätzliche Sichtweisen möchte ich auf dem Hintergrund oben gemachter Ausführungen formulieren:

Ein Höchstmaß an Aktivität und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft ist das zentrale Anliegen sonderpädagogischer Begleitung und bei der Realisierung sonderpädagogischer Bildungsangebote. Das Recht auf eine selbstbestimmte und weitestgehende selbständige Lebensführung ist zentrales Paradigma der Sonderpädagogik und handlungsleitend für sämtliche inhaltlichen wie systemischen Weiterentwicklungsprozesse.

Im Mittelpunkt steht der einzelne Mensch mit seinem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in verschiedenen Bereichen - nicht nur im Bereich schulischer Bildung. Dieser Unterstützungsbedarf ist im Bereich Bildung durch einen individuellen Bildungsanspruch - neben weiteren notwendigen therapeutischen, sozialpädagogischen und pflegerischen Unterstützungsleistungen - gekennzeichnet.

Dem Bildungsanspruch von Menschen mit Behinderungen wird abhängig von der Gestaltung der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung an unterschiedlichen Orten Rechnung getragen. Die Realisierung dieses Bildungsanspruchs endet nicht mit dem Ende der Schulzeit ("Lebenslanges Lernen") und schließt eindeutig auch Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen mit ein.

Um dem individuellen Entwicklungspotential der einzelnen Menschen professionell Rechnung tragen zu können, muss ein Bildungssystem konsequent durchlässig angelegt sein. Dies bedeutet, dass die Übergänge in ein anderes Bildungsangebot professionell und kooperativ angelegt gestaltet werden müssen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert das Recht auf Bildung eines jeden Menschen - unabhängig vom Grad seiner Behinderung. Das bedeutet, dass jedes Bildungssystem entsprechende qualifizierte individuelle Bildungs- und Beratungsangebote für jeden Menschen bereitstellen muss (Inklusionsparadigma der Bildungssysteme).

Hieraus ergibt sich die Pflicht eines jeden Staates, individuelle Bildungs- und Beratungsangebote auf dem Hintergrund behinderungsspezifischer Notwendigkeiten im didaktischen, methodischen und inhaltlichen Bereich anzubieten und vorzuhalten.

Zur Realisierung dieser notwendigen spezifischen Gestaltung von individuellen Bildungsangeboten besteht die Notwendigkeit der Einrichtung von besonderen spezifisch ausgestalteten Schulplätzen bzw. Förder- und Bildungsorten. Auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips ist zu achten.

Des Weiteren ist es unabdingbar, fachlich hoch qualifiziertes Personal zur Gestaltung und Realisierung der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung auch im Bereich "Bildung" in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen.

Hierbei darf der Bildungs- und Förderort "Sonderpädagogisches Kompetenzzentrum" nicht benachteiligt werden. Diese Zentren müssen für alle behinderungsspezifischen Fachrichtungen vorgehalten werden. Hierfür sind die Standorte der Sonderschulen hervorragend geeignet.

Die jungen Menschen selbst, ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten sind die wesentlichsten Partner im Bereich einer individuellen Bildungswegeplanung bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Sie tragen die Verantwortung für den Bildungsverlauf entscheidend mit und sollten deshalb die Entscheidung bezüglich des Ortes, an dem der individuelle Bildungsanspruch eingelöst werden kann, wesentlich bestimmen.

Sonderschulen sind mit ihrem weiterentwickelten Konzept hin zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unabdingbar. Sie sichern durch ihre hoch qualifizierten professionellen Beratungsleistungen und durch das Unterbreiten hoch spezialisierter Bildungsangebote in entscheidendem Maße die Optimierung von Aktivität und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sind ein unverzichtbarer Bestandteil eines inklusiven Bildungssystems.

Geb. 1956; Leiter des Seminars für Didaktik und Lehrerbildung Stuttgart, Abteilung Sonderschulen in Stuttgart; Vorsitzender Verband Sonderpädagogik e.V. (vds) Baden-Württemberg. E-Mail Link: [email protected]

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    Wer gehört zu den Menschen mit Behinderungen - und wer nicht? Wie leben Menschen mit dem Etikett ‚ (Schwer-)Behinderung' und welche Unterstützungsangebote benötigen sie? Wie können ihre gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe gewährleistet und Exklusion und Stigmatisierung verhindert werden?

  24. Ja zur Vielfalt (sonder-)pädagogischer Angebote

    Mit einem klaren und überzeugenden Schritt haben die UN mit der Behindertenrechtskonvention das erste universelle Rechtsdokument verabschiedet, das die bestehenden Menschenrechte im Hinblick auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen konkretisiert.